Anforderungen an die Wasserqualität

Jedes Gewässer, das zum Baden freigegeben ist, muss bestimmten Anforderungen in Bezug auf seine chemische, physikalische und mikrobiologische Wasserqualität genügen.

Der Vollzug der Badegewässer-Überwachung wurde für Rheinland-Pfalz zuletzt durch die Landesverordnung über die Qualität und Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) vom 22. Februar 2008 geregelt (siehe PDF rechte Spalte).
Rechtliche Grundlage ist die „Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG“, die verbindliche Anforderungen für die Badegewässer der gesamten Europäischen Union festlegt (siehe PDF rechte Spalte).  In Ergänzung der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) ist es ihr Zweck, die Umwelt zu erhalten und zu schützen, ihre Qualität zu verbessern und die Gesundheit des Menschen zu schützen

Die neue Richtlinie enthält konkrete Bestimmungen für die Überwachung und die Qualitäts-Einstufung von Badegewässern, für die Bewirtschaftung der Badegewässer hinsichtlich der Verbesserung und Sicherung ihrer Wasserqualität und der Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität.

Aus der neuen Badegewässer-Richtlinie ergeben sich einige Änderungen im Umfang und in der Art der Überwachung, der Zuständigkeiten, des Bewertungssystems und dessen Mitteilung.

Die neue Richtlinie bringt EU weit einige Verbesserungen mit sich:

  1. Die für jedes Gewässer zu erstellenden Badegewässerprofile werden umfassend die Situation und Veränderungen im, um und am Gewässer beschreiben
  2. Die Parameter und Analyseverfahren sind klarer definiert und verbindlich vorgeschrieben
  3. Die Überwachung auf Cyanobakterien und Algen ist verbindlich vorgeschrieben
  4. Die Konformitätsprüfung und Einstufung der Gewässer erfolgt über einen längeren Zeitraum
    (4 Badesaisons) unter Berücksichtigung der Streuung der Messwerte.
  5. Mehr Flexibilität für Maßnahmen vor Ort
  6. Die Information der Öffentlichkeit ist sicherzustellen.

Die folgende Tabelle zeigt die Überwachungsparameter und die Bewertungsgrundlage für Binnengewässer; die Datensätze aus 4 aufeinanderfolgenden Badesaisons werden zur Berechnung und Bewertung der Badegewässerqualität verwendet. 

  A B C D E
  Parameter Ausgezeichnete
Qualität
Gute Qualität Ausreichende
Qualität
Analysen-methode
1 IntestinaleEnterokokken(KBE/100ml) 200* 400* 330**

ISO 7899-1
ISO 7899-2

2 Escherichia Coli
(KBE/100ml)
500* 1000* 900** ISO 9308-3

 *auf der Grundlage einer 95 Perzentil Bewertung

** auf der Grundlage einer 90 Perzentil Bewertung

Zeichen und Symbole zur Einstufung der Badegewässer: