Jedes Gewässer ein Badegewässer?

 

Zum Baden werden nur stehende Gewässer empfohlen...

Zwar versteht die EG-Richtlinie unter einem Badegewässer ein fließendes oder stehendes Binnengewässer, in dem das Baden von Seiten der Behörden ausdrücklich erlaubt oder zumindest nicht verboten ist und in dem üblicherweise gebadet wird. Das Land Rheinland-Pfalz allerdings empfiehlt das Baden lediglich in stehenden Gewässern. In alle Flüsse, die zum Baden in Betracht kommen könnten, werden die Abläufe von Kläranlagen eingeleitet. Da sie somit noch - wenn auch geklärte - Abwässer enthalten, sind hygienische Bedenken bei Flüssen nicht zu übersehen. In Rheinland-Pfalz gibt es wohl keinen Haushalt, dessen Abwässer nicht über die Kläranlage in irgendein Fließgewässer gelangen. Auch wenn modernste Kläranlagen hervorragende Arbeit leisten, können nicht alle Verunreinigungen in ausreichendem Maße zurückhalten.

...aber auch nicht alle, sondern nur die hier aufgeführten Seen

Auch nicht in allen Seen ist das Baden ratsam. Die hier beschriebenen Seen werden ständig auf die von der EG geforderte Qualität hin überprüft, um den Badenden über den Gewässerzustand zu informieren und rechtzeitig vor Gefahren zu warnen. Darüber hinaus gibt es an diesen Seen eine gewisse Infrastruktur und Sicherheitsvorkehrungen.

Grundsätzlich muss aber festgehalten werden, dass auch in einem Badegewässer Bakterien nicht nur völlig natürlich, sondern dass sie auch unentbehrlich sind z.B. für die Selbstreinigungskraft des Gewässers oder für die Nahrungskette aller im Wasser lebenden Organismen. Die Maßnahmen zielen nicht darauf hin, bakterien- und keimfreies Wasser zu garantieren, sondern lediglich darauf, die Gefahr durch Krankheitskeime zu minimieren. Jeder kann sich über die Qualität eines Badegewässers informieren. Die jährliche Berichterstattung der Länder über die Badegewässerqualität an die Europäische Kommission, d.h. der Bewertung jeder Badestelle in Europa, kann von jedem Bürger abgerufen werden unter:    

http://ec.europa.eu/environment/water/water-bathing

http://www.eea.europa.eu/themes/water/wise-viewer  

Übrigens: Zum Schutz der Natur sind vielerorts Badeverbote ausgesprochen. Diese Verbotsschilder haben nichts mit schlechter Wasserqualität zu tun. Vielmehr sollen diese Zonen der Natur als Erholungs-, Regenerations- und Schutzraum vorbehalten sein. Auch an den Flüssen (Rhein, Mosel, Sauer, Our, Ahr, Wied und Lahn) wird regelmäßig das gleiche Überwachungsprogramm durchgeführt, wie es oben bereits beschrieben wurde. Hierbei erfolgen die Probennahmen bevorzugt an Campingplätzen, die nahe der Flussufer liegen. Darüber hinaus wurden für alle Fließgewässer weitere Überwachungsprogramme zur Verbesserung bzw. Reinhaltung der Wasserbeschaffenheit aufgestellt. Am umfangreichsten sind die regelmäßigen Untersuchungen der nationalen und internationalen Kommission zum Schutz von Rhein, Mosel und Saar gegen Verunreinigungen.

 

Probenahmestelle der Rheinwasseruntersuchungsstation in Mainz

Probenahmeausleger an der Theodor-Heus-Brücke der Rheinwasseruntersuchungsstation Mainz/Wiesbaden

 

Zur Frage des Badens in Flüssen hat die Landesregierung bereits schon einmal wie folgt Stellung bezogen:

»In Rheinland-Pfalz gibt es Flüsse, die keine Badegewässer im Sinne der Richtlinie des Rates über die Qualität der Badegewässer darstellen... Die Landesregierung geht davon aus, dass die Bürger sich darüber im Klaren sind, dass die Gewässer nicht abwasserfrei und entsprechend in hygienischer Hinsicht nicht in jedem Fall unbedenklich sind. Es kann deshalb angenommen werden, dass Badende und Wassersportler die Aufnahme von Wasser tunlichst vermeiden. Unter dieser Voraussetzung besteht aus Gründen der Volksgesundheit keine zwingende Erfordernis, das Baden zu verbieten oder den Gemeingebrauch in sonstiger Weise einzuschränken. Dem gegenüber ist es sachgerecht, wenn die zuständigen Behörden die Öffentlichkeit auch in bakteriologischer Hinsicht über den Zustand der Gewässer aufklären und je nach Beschaffenheit der Wasserqualität auch vor gesundheitlichen Gefahren warnen.«