Sommer 2007

Pressemitteilung des MUFVvom 06.06.2007

Umweltministerin Conrad: „Unsere 73 Badeseen stehen zum Schwimmen und Plantschen bereit “ – Kontinuierliche Überprüfung des Wassers hat begonnen
Mit Beginn der Badesaison werden in Rheinland-Pfalz bis Ende August die 73 vom Land ausgewiesenen Badeseen regelmäßig auf ihre Wasserqualität hin untersucht. Der erste komplette Proben-Durchgang ist abgeschlossen und zeigt überall in Rheinland-Pfalz eine gute bis sehr gute Badegewässerqualität. Alle Messergebnisse halten aktuell die EU-Grenzwerte ein.
„Ob ruhige, kleine Seen zur Naherholung oder die weiträumigen Naherholungsgebiete mit mehreren Baggerseen entlang des Rheins - in Rheinland-Pfalz findet jeder Badegast für sich das Richtige“, stellt Umweltministerin Margit Conrad fest. „Die Wasserqualität lädt ein zum Schwimmen. Jeder Einzelne kann seinen Beitrag dazu leisten, damit dies so bleibt. Jedes Gewässer ist als Lebens- und Brutraum von Pflanzen und Tieren ein sensibles Ökosystem, das auf Verschmutzung und Übernutzung empfindlich reagiert.“
Das Umweltministerium bietet den ganzen Sommer einen Überblick über die rheinland-pfälzischen Badeseen und deren Wasserqualität im Internet unter www.badegewaesser.rlp.de oder www.badeseen.rlp.de
Hier gibt es Übersichtskarten und Angaben zum Badeplatz: Größe, Ausstattung, etwa mit Duschen, Spielplätzen oder Gastronomie, Öffnungszeiten sowie Auskünfte, ob Rudern, Tretboot fahren, Surfen oder Segeln zulässig sind.
Die regelmäßige Untersuchung der Badegewässer beruht auf der europäischen Badegewässer-Richtlinie, die europaweit saubere Badegewässer gewährleisten soll. Danach muss jedes Badegewässer streng definierten Qualitätsanforderungen genügen. Im Abstand von rund zwei Wochen untersucht deshalb das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) chemische und physikalische Parameter der Wasserqualität. Parallel dazu nehmen sich die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte der mikrobiologischen Beschaffenheit an.
63 der rheinland-pfälzischen Badeseen können nach Mitteilung der Europäischen Kommission neuerdings in einem Abstand von nur noch vier Wochen überprüft werden, weil die Messergebnisse in den Vorjahren konstant gut waren.
Schwimmen und Plantschen ist nur an den ausgewiesenen Badestellen zugelassen. Wegen der nicht auszuschließenden, allerdings geringen Infektionsgefahr und den Gefahren des Schiffsverkehrs auf den großen Strömen rät das Umweltministerium generell vom Baden in Flüssen ab.

Verantwortlich für den Inhalt: Stefanie Mittenzwei
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Sommer 2007

Anmerkungen zur EG-Badegewässerrichtlinie 76/160/EWG

Mikrobiologische Beschaffenheit: Coliforme Bakterien und Krankheitserreger in Flusswasser

Die Badegewässerrichtlinie der Europäischen Union und die Badegewässerqualitätsverordnung des Landes enthalten Anforderungen, die an die mikrobiologische Qualität von Gewässern zu stellen sind, in denen viele Menschen baden. Zum Schutz der Gesundheit legen sie Keimzahlen fest, die in Badegewässern nicht dauerhaft überschritten werden sollen (Leitwerte) und die nicht überschritten werden dürfen (Grenzwerte).

Keimzahlen für Badegewässer
Parameter Leitwert Grenzwert(zwingender Wert)
Gesamtcoliforme Bakterien/100 ml 500 10 000
Fäkalcoliforme Bakterien/100 ml 100 2000
Salmonellen/1 l - 0



Die Mehrzahl der Bakterien, die als gesamtcoliforme Bakterien erfasst werden, haben ihren natür-lichen Standort im Darm von Mensch und Tier. Manche dieser Keime können darüber hinaus aber auch in der Umwelt, zum Beispiel an Pflanzen und im Boden vorkommen. Sie sind als Fäulniskeime weit verbreitet und vermehren sich zum Beispiel auf Lebensmitteln und Speiseresten, die als Fisch- und Vogelfutter ins Wasser geworfen werden. Die Anwesenheit gesamtcoliformer Bakterien zeigt eine Verunreinigung des Wassers an, doch muss diese nicht unbedingt fäkaler Herkunft sein.

Fäkalcoliforme Bakterien sind Keime, die ausschließlich im Dickdarm des Menschen und warm-blütiger Tiere (Säugetiere und Vögel) vorkommen und die eine begrenzte Zeit auch außerhalb des Darmes lebensfähig sind (Escherichia coli, auch kurz als Coli bezeichnet). Im Magen-Darm-Trakt von Mensch und Tier lebt darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Organismen, darunter auch solche, die Krankheiten auslösen können und die ebenso wie die Coli-Bakterien mit dem Stuhl ausgeschieden werden. Die Anwesenheit von Coli-Bakterien im Gewässer zeigt daher auch immer eine Infektionsgefahr durch verschiedene Krankheitserreger ( Viren, Bakterien, Parasiten) an, z.B. Viren, die die sog. „Sommergrippe“ verursachen, Hepatitis A- und E- Viren, Typhus- und Ruhr-bakterien.


Salmonellen sind ebenfalls Darmbakterien und gelangen mit menschlichen und tierischen Ausscheidungen in die Gewässer. Grenzwertüberschreitungen, dass heißt, der Nachweis von Salmonellen in einem Liter Wasser, zeigen immer eine erhebliche Belastung des Gewässers mit Fäkalien an. Darüber hinaus sind Salmonellen Krankheitserreger bei Mensch und Tier. Sie können als sogenannte Enteritissalmonellen fieberhafte Brechdurchfälle verursachen. Die Erreger von Typhus und Paratyphus gehören ebenfalls zu den Salmonellen.

Mit dem gereinigten Abwasser aus kommunalen Kläranlagen gelangen große Mengen von Fäkalkeimen, darunter auch viele Krankheitserreger, in Bäche und Flüsse. Zu dieser ständigen Belastung kommt noch der stoßweise Keimeintrag aus den Regenüberläufen der Mischkanalisation. Bei starken Regenfällen gelangt ungereinigtes Abwasser vermischt mit Oberflächenwasser in Bäche und Flüsse. Dadurch erhöhen sich die Keimzahlen in den unterliegenden Gewässerabschnitten zum Teil beträchtlich.

Kläranlagen vermindern zwar den Keimgehalt des Abwassers: 100 Milliliter Rohabwasser enthalten Coli-Bakterien in einer Größenordnung von 100 Millionen Keime, die gleiche Menge mechanisch-biologisch gereinigten Abwassers enthält aber immer noch 1 Million Keime. Das bedeutet, dass das gereinigte Abwasser 1:1000 mit völlig unbelastetem Wasser verdünnt werden müsste um die Qualitätsanforderungen der Badegewässerrichtlinie für den Parameter „Fäkalcoliforme Bakterien“ zu erfüllen.

Das notwendige Verdünnungsverhältnis ist im dichtbesiedelten Deutschland jedoch an keinem größeren Fließgewässer gegeben. Deutschland gehört mit durchschnittlich 229 Einwohnern pro Quadratkilometer Landesfläche zu einem der am dichtesten besiedelten Staaten Europas (Norwegen: 13 Einwohner/km2). Daraus ergibt sich eine so hohe Einleiterdichte, dass einerseits kaum ein Fließgewässer von Abwassereinleitungen freigehalten werden kann. Andererseits ist keine ausreichende Verdünnung mehr möglich und es ist kaum noch freie Fließstrecke zur Ausnutzung der natürlichen Selbstreinigung vorhanden.

Ebenso wie im übrigen Bundesgebiet gibt es auch in Rheinland-Pfalz keinen Fluss und keinen größeren Bach, der den Qualitätsanforderungen entspricht, die an ein Badegewässer zu stellen sind. Flusswasser ist grundsätzlich als seuchenhygienisch bedenklich anzusehen. Als offizielle Badegewässer werden daher ausschließlich Seen und Teiche geführt (Badegewässeratlas Rheinland-Pfalz, 3. Auflage2004).
 

Vom Baden in Fließgewässern muss wegen der Infektionsgefahr, die damit immer einhergeht, nachdrücklich abgeraten werden.

Zu weiteren Gefahren beim Baden in Schifffahrtsgewässern lesen Sie bitte nachfolgenden Artikel aus der Allgemeinen Zeitung Mainz vom 31. Juli 2006. (steht auch als Download auf der rechten blauen Spalte zur Verfügung)

Artikel Allgemeine Zeitung Mainz zu Baden im Fluss

Artikel Allgemeine Zeitung Mainz zu Badeunfällen