Frühjahr 2006:

Information des Umweltbundesamtes  zu Vogelgrippe und Badegewässer als PDF zum Download (rechte Spalte) oder im Folgenden als Textversion.

 

Das Umweltbundesamt sieht durch die Erreger der Vogelgrippe kein Risiko beim Baden im Freien; Stand: 29. März 2006

Bei der aviären Influenza (Vogelgrippe) handelt sich um eine Tierkrankheit, die nur in seltenen Fällen und bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Vögeln auf Menschen überspringen kann. Da das Virus der Vogelgrippe mit dem Kot infizierter Vögel ausgeschieden wird, ist eine Belastung von Badegewässern, Kleinbadeteichen, Badebecken im Freien sowie Spiel- und Liegeflächen möglich. Vor diesem Hintergrund ist grundsätzlich zu klären, ob diese Belastungen auch eine Gesundheitsgefahr darstellen.

Bisher beim Menschen aufgetretene Erkrankungen durch aviäre Influenza wurden durch den engen Kontakt mit erkranktem Geflügel oder Geflügelstallungen verursacht. Von den bisher weltweit etwa 180 aufgetretenen Erkrankungen kann in zwei Fällen aus Vietnam eine Infektion über das Wasser eines Flusses nicht ausgeschlossen werden. Das verdächtige Wasser war in beiden Fällen hochgradig mit Geflügelkadavern und –kot verschmutzt. Solche Zustände werden in deutschen Badegewässern jedoch nicht angetroffen. Ein nennenswertes Infektionsrisiko in Badegewässern in Deutschland wird von den Fachexperten nicht gesehen, da nur sehr niedrige Virenkonzentrationen zu erwarten sind und bei dem vorliegenden Virustyp die Infektiosität für den Menschen nur äußerst gering ist.

Unabhängig von der Diskussion um die Vogelgrippe sollten beim Baden folgende allgemeinen hygienischen Regeln beachtet werden:

  • Vermeiden eines direkten Kontakts mit Vogelkot,
  • kein Baden in erkennbar stark mit Vogelkot verschmutzten Gewässern,
  • gründliches Waschen nach versehentlichem Kontakt mit Vogelkot.

Folgende Zusatzinformationen werden gegeben:

Badegewässer: Das Wasser in freien Badegewässern ist nie keimfrei. Es kann auch Krankheitserreger in geringer Konzentration enthalten, die aber die üblicherweise bestehende Infektionsgefährdung des täglichen Lebens nicht merklich erhöht. Derzeit lassen sich Vogelgrippeviren in freien Gewässern nicht ausschließen. Nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis leitet sich aus ihrer Anwesenheit kein erkennbares zusätzliches Risiko ab. Hinsichtlich einer eventuellen Verschmutzung in der Uferzone lesen Sie den Hinweis unter der Überschrift „Liegewiesen“.

Kleinbadeteiche:

Die Ausgangssituation ist dieselbe wie bei anderen Badegewässern. Zu beachten ist, dass hier der Wasserkörper deutlich kleiner ist als bei freien Gewässern und die Verschmutzung daher höher sein könnte.

Außenschwimmbecken:

Influenzaviren sind gegenüber chemischen und physikalischen Einflüssen sehr empfindlich und werden daher mit den in Freibädern verwendeten Desinfektionsmitteln inaktiviert.

Treten Verschmutzungen durch Fäkalien auf, sind sie – unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen (Handschuhe) – zu entfernen.

Da Vögel – unabhängig von einer Infektion mit einem aviären Influenzavirus – diverse Krankheitserreger ausscheiden können, sollte diese Vorsichtsmaßnahme immer eingehalten werden. Beim Auffinden toter Vögel sind vom Personal der Badeeinrichtung die erforderlichen Schutzmaßnahmen einzuhalten, wie sie zum Beispiel im Internet unter:

http://www.baua.de/nn_5846/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/Aktuelle-Informationen/Vogelgrippe/Vogelgrippe__content.html__nnn=true

empfohlen werden, und die zuständigen Behörden zu informieren. Eine Abdeckung der Becken außerhalb der Betriebszeit kann einen zusätzlichen Schutz darstellen.

Liegewiesen:

Liegewiesen werden häufig durch Kot von Wasservögeln verunreinigt. Es besteht aber keine Gefahr für den Menschen bezüglich der aviären Influenza, soweit die Benutzer konsequent auf die Einhaltung der üblichen persönlichen Hygienemaßnahmen – wie Sie oben angegeben sind – achten. Ein Fütterungsverbot für Wasservögel, insbesondere an Badestellen und Liegewiesen sollte bereits jetzt erlassen oder erneuert werden.