Badegewässerprofile

Ab 2011 bis zum Jahr 2015 müssen für jedes Badegewässer Badegewässerprofile erstellt werden.
Diese umfassen folgende Informationen:

  • Beschreibung des Gewässers ( relevante physikalische, geographische und hydrologische Eigenschaften)
  • Einstufung und Bewertung des Gewässers
  • Bestandsaufnahme möglicher direkter und indirekter Verschmutzungsquellen
  • Bewirtschaftungsmaßnahmen um Ursachen von Verschmutzungen zu vermeiden, zu verringern oder zu beseitigen;
  • Beobachtungsmaßnahmen, Frühwarnsysteme, Überwachung
  • Änderung der Infrastruktur
  • Bewertung der Gefahr der Massenvermehrung von Cyanobakterien
  • Bewertung der Gefahr der Massenvermehrung von Makroalgen
  • Alle relevanten sonstigen Informationen