Badegewässerprofile
Ab 2011 bis zum Jahr 2015 müssen für jedes Badegewässer Badegewässerprofile erstellt werden.
Diese umfassen folgende Informationen:
- Beschreibung des Gewässers ( relevante physikalische, geographische und hydrologische Eigenschaften)
- Einstufung und Bewertung des Gewässers
- Bestandsaufnahme möglicher direkter und indirekter Verschmutzungsquellen
- Bewirtschaftungsmaßnahmen um Ursachen von Verschmutzungen zu vermeiden, zu verringern oder zu beseitigen;
- Beobachtungsmaßnahmen, Frühwarnsysteme, Überwachung
- Änderung der Infrastruktur
- Bewertung der Gefahr der Massenvermehrung von Cyanobakterien
- Bewertung der Gefahr der Massenvermehrung von Makroalgen
- Alle relevanten sonstigen Informationen